Seit 2024 ist der Projektmanager in § 2b 9. BImSchV verankert. Er ist ein wichtiger Teil der Beschleunigungsinstrumente für immissionsschutzrechtliche Genehmigungs-verfahren, welche wir bereits in den News Nov.2024 beschrieben. Sein Einsatz in diesen Verfahren ist auf Antrag oder mit Zustimmung des Vorhabenträgers möglich. Der Projektmanager entlastet die Genehmigungsbehörde organisatorisch und bewirkt hierdurch eine Beschleunigung des Verfahrens.
Thüringen hat als erstes Bundesland ein Vertragswerk erarbeitet, das den praktischen Einsatz von Projektmanagern beschleunigt und vereinfacht. Gemeinsam mit AVR Rechtsanwälte steht die Aust Umwelt GmbH in Thüringen als Projektmanager im Immissionsschutzrecht bereit. Wir können auf Antrag der Thüringer Unternehmen je nach Bedarf abgerufen werden.
In einer Informationsveranstaltung des TMUEN am 05.05.2025 haben Prof. Dr. Andrea Versteyl (AVR Rechtsanwälte) und Dr. Franziska Mosebach (Aust Umwelt) die Kanzlei und das Ingenieurbüro als Projektmanager in BImSchG-Genehmigungsverfahren in Thüringen vorgestellt. Beide Unternehmen besitzen mehr als 30 Jahre Erfahrung.
Die größten Beschleunigungseffekte stellen sich v.a. bei Unterstützung in allen Verfahrensschritten ein. Hierbei ist eine frühzeitige Klärung der genehmigungsrechtlich relevanten Fragestellungen, Aufgabenfestlegung für Gutachten, Vermeidung von Verzögerungen bei Stellungnahmen Fachbehörden möglich und entscheidend.
Vorteile des Projektmanagements sind:
- Messbare Beschleunigungseffekte
- Personelle Entlastung
- Kostentragung VHT
Besondere Vorteile des Pilotprojekts:
- Kein Aufwand der einzelnen Behörde für Ausschreibungen im Pilotprojekt
- Keine Kosten für Vorhabenträger
Wünschen Sie weitere Informationen? Dann melden Sie sich gern.
Das Team Aust Umwelt GmbH.