ACHTUNG An Alle Landwirtschaftlichen Betriebe und Tierhalter.
Die Stoffstrombilanzverordnung wurde aufgehoben!
Pflicht zur Erstellung entfällt ab 08.Juli 2025.
Die Bundesregierung hat mit Wirkung zum 8. Juli 2025 die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) aufgehoben und die entsprechende Verordnung am 07. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit der Entscheidung reagiert die Bundesregierung auf den anhaltenden Druck und die Kritik aus der landwirtschaftlichen Praxis sowie die langjährigen Forderungen der Berufsvertretungen, so der Thüringer Bauernverband (TBV) am 08.07.2025, der sich konsequent für eine Vereinfachung des Düngerechts eingesetzt hatte. Die Außerkraftsetzung ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau und ein Schritt hin zu einer praxistauglicheren Ausgestaltung der Düngevorgaben in Deutschland, heißt es in der Mitgliederinformation weiter.
Für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet das den Wegfall von:
- umfassender Datenerfassung und Dokumentation zu Stoffströmen (Zufuhr und Abfuhr von Nährstoffen),
- verpflichtender Bilanzierung nach Vorgaben der StoffBilV, sowie der damit verbundenen betrieblichen und bürokratischen Aufwände.
Welche konkreten Anforderungen hierfür zukünftig gelten und wie sich die neue Rechtslage auf angrenzende Regelungen (z. B. Düngeverordnung, Konditionalität) auswirkt, ist bisher nicht bekannt.
BITTE BEACHTEN SIE DRINGEND!
Die Aussetzung der StoffBilV bedeutet nicht gleichzeitig das Aussetzen der Stallbilanz für den immissionsschutzrechtlichen Nachweis der Wirksamkeit der nährstoffangepassten Fütterung zur Ammoniakminderung, welcher gemäß TA Luft gefordert wird.
Hierfür sind die Eingänge der Futtermittel nach wie vor wichtig! Bitte dokumentieren Sie diese weiterhin genau.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gern bei uns.
Ihr Team von Aust Umwelt GmbH