Das Wichtigste auf einen Blick
Maßnahmen für den Klimaschutz mit dem Ziel, die Treibhausgasemission zu mindern für eine saubere Umwelt und Zukunft in Gesamtverantwortung und unter Berücksichtigung der sozialen Gerechtigkeit und volkswirtschaftlichen Effizienz. Die IE-RL verfolgt insbesondere das Ziel, Umweltstandards in Europa anzugleichen und dadurch gerechtere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Grundlegendes
EU-weit sind ungefähr 55.000 Anlagen erfasst, das betrifft in Deutschland rund 13.000 Anlagen.
Rund 40 % der Treibhausgasemissionen und 20 % der Schadstoffemissionen in Luft und Wasser entfallen hierbei auf Anlagen, die bis zur Novellierung von der IED erfasst wurden.
Die IED erfasst beispielsweise Anlagen aus Energiewirtschaft, zur Herstellung und Verarbeitung von Metallen, aus mineralverarbeitender Industrie, aus chemischer Industrie, aus Bereichen der Abfallbehandlung und der Intensivtierhaltung für Schwein und Geflügel.
Das Leitbild der nachhaltigen Produktion wird weiterentwickelt.
(Quelle: UBA, 08/2024, Rat der Europäischen Union, 04/2024)
Was kommt?
Novelle der IE-Richtlinie, Klimaschutznovelle BImSchG und neue Beschleunigungsinstrumente für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren.
Änderungen in der IE-RL erfolgten vor allem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) und im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2024/1785/EU muss bis zum 01.07.2026 abgeschlossen sein.
Was ist das Ziel?
Was ändert sich durch die Novellierung?
Was bedeutet das?
Unternehmen werden verpflichtet, ein Umweltmanagementsystems (UMS) bis Juli 2027 einzuführen. Ausnahme gilt für die Anlagen, die erst mit Inkrafttreten der neuen IED-RL in den Anwendungsbereich fallen, hier gilt eine Frist bis September 2034.
Alle EU-Staaten müssen bis 2035 ein elektronisches Genehmigungsverfahren einführen.
Festlegung von Emissionsgrenzwerten. Bisher basieren die Grenzwerte auf den Werten, die in den BVT festgelegt sind. Künftig werden Emissionsgrenwerte -anders als bisher- am untersten Ende der Bandbreite festgelegt.
Von Unternehmen wird die Optimierung der Leistung im Sinne der Effizienz verlangt. Die sogenannte Umweltleistung ist die Leistung bezogen auf das Verbrauchsniveau, die Recourceneffizienz in Bezug auf Material, Wasser-, Energierecourcen und Abfallaufkommen sowie die Wiederverwendung von Materialien und Wasser.
Das UMS
Die Mindestanforderungen
Das Industrieemissionsportal
Rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung (EU) 2024/1244 vom 24.04.2024 über die Berichterstattung von Umweltdaten von Industrieanlagen und zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals mit dem Ziel des verbesserten Zugangs der Öffentlichkeit, die Erleichterung der Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltbezogenen Entscheidungen sowie Ermittlung von Quellen der durch die Industrie bedingten möglichen Umweltverschmutzung sowie Überwachung dieser zur Prävention und Reduktion dieser.
Rückblick – Chance – Ausblick
2023 gingen die Treibhausgase um mehr als 10 % zurück! Die Maßnahmen wirken und die Klimaziele sind bis 2030 erreichbar. Energiewirtschaft, Industrie, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft übererfüllen ihre Ziele oftmals sogar. Der Anteil an erneuerbaren Energien steigt.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/treibhausgasbilanz-2023-2265440
Das Beschleunigungsverfahren ist ein weiteres Thema in den kommenden News.
Unsere Unterstützung
Sollten Sie Fragen zum Thema Umweltschutz und Neuerungen in den Gesetzen haben oder Hilfe benötigen, rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie eine Mail! Wir sind für Sie da.